Bürgerinitiativen fragen: "Wieviel "illegales ETU-Material" liegt noch im Kreis Görlitz?"

Montag, 20. Februar 2012

gemeinsame Pressemitteilung der Bürgerinitiativen "KEIN Giftmüll auf dem Eigen" und "KEIN Giftmüll in der Neißeaue"

Astrid Günther-Schmidt und Andrea Wiedmer fordern die zuständigen Behörden auf, unverzüglich Klarheit zu schaffen und endlich dafür Sorge zu tragen, dass die rechtswidrig entsorgten sog. ETU-Immobilisate und "Klärschlamm-Substrate" sofort entfernt werden 
 
In beiden Bürgerinitiativen "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!" und "KEIN Giftmüll in der Neißeaue!" waren sich die Mitglieder bereits im Sommer 2011, als es in der Umgebung der TKK GmbH ekelerregend stank, sicher, dass "diese Brühe" nur von der Altbernsdorfer ETU GmbH kommen konnte - und nun bestätigt der Umweltminister in der Kleinen Anfrage 5/7919 den Verdacht: "Ja, es wurden die genannten "Klärschlamm-Substrate" von der Firma ETU GmbH an die TKK GmbH geliefert." 
 
"Eigentlich müsste nun alles klar sein:", sagt Andrea Wiedmer, Vorsitzende der Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll in der Neißeaue!", "das Material, immerhin rund 13.000 t, muss so schnell wie möglich aus der "illegalen" Lagerstätte entfernt werden." 
 
Das scheinen die Zuständigen aber durchaus anders zu sehen: "Richtig empört bin ich über die Beantwortung meiner diesbezüglichen Beschwerde durch das Freiberger Oberbergamt.", so Andrea Wiedmer. In einem Schreiben vom 13.02.2012 teilte ihr der zuständige Referatsleiter u. a. mit: 
 
"... die Firma TKK GmbH hatte sich zur Beräumung des Bodenmaterials ab dem 01.12.2011 verpflichtet, wobei ihr nach verwaltungsrechtlichen Grundsätzen die Wahl des Verwertungs-/Entsorgungsweges freigestellt war. Die nunmehr von der Fa. TKK GmbH vorgeschlagene Variante zur Beräumung (Umlagerung in ein Zwischenlager zur weiteren Behandlung) ist wegen der damit verbundenen Genehmigungsverfahren zwangsläufig mit einer Verlängerung der Liegezeit im Tontagebau Biehain-Kodersdorf verbunden." 
 
"Sowohl TKK als auch ETU sind insofern "Wiederholungstäter", als sie bereits mehrfach durch genehmigungswidrige Aktivitäten im jeweiligen Betriebsablauf aufgefallen sind - deshalb können wir den Langmut der Behörden auf keinen Fall akzeptieren!", betonen die Mitglieder der Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll in der Neißeaue!!". 
 
"Wenn das widerlich stinkende Material wieder zur ETU nach Altbernsdorf kommt und die Anwohner noch einmal wie im Jahr 2011 belästigt werden, garantieren wir schon jetzt für heftige Proteste.", kündigen die Mitglieder der Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!" an. 
 
Sollte die Zwischenlagerung und "Behandlung" der "illegalen" Klärschlamm-Substrate aber z. B. auf dem Gelände der TKK GmbH geplant sein, wäre für diese Genehmigung wahrscheinlich das Landratsamt Görlitz zuständig. 
 
"Wir fordern die Verantwortlichen auf Landes- und Kreisebene auf, keine Zugeständnisse mehr zu machen und unverzüglich dafür Sorge zu tragen, dass der ursprünglich für den 1. Dezember 2011 anberaumte Beginn des Abtransports des "illegalen Klärschlamm-Substrats" endlich vollzogen wird.", so Astrid Günther-Schmidt und Andrea Wiedmer für die beiden Bürgerinitiativen. 
 
Darüber hinaus gibt es offenbar noch die auf der Kunnersdorfer RAVON-Deponie lagernden sog. ETU-Immobilisate, die aufgrund hoher Grenzwertüberschreitungen z. B. bei gefährlichen Schwermetallen dort nicht hätten angenommen werden dürfen. 
 
"Wir verlangen, dass die bislang identifizierten, damals offenbar falsch deklarierten, ETU-Immobilisate unverzüglich auf eine dafür zugelassene Deponie umgelagert werden. Außerdem ist es an der Zeit, endlich alle von der ETU nach Kunnersdorf gelieferten sog. Immobilisate behördlich zu überprüfen, um die Gefahr für Mensch und Umwelt zu vermeiden bzw. möglichst gering zu halten.", so Astrid Günther-Schmidt für die Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!". "Darüber hinaus stellt sich für uns die Frage, welche Vorsichtsmaßnahmen auf der RAVON-Deponie in Bezug auf die potentielle Gefahr der Belastung des anfallenden Deponiesickerwassers mit gefährlichen Substanzen aus dem sog. ETU-Immobilisat veranlasst wurden." 
 
 Allein die Tatsache, dass es der Altbernsdorfer Abfallfirma ETU GmbH möglich ist, unter den Augen der zuständigen Behörden offenbar nicht "erfolgreich" behandelte Abfälle falsch zu deklarieren, "illegal" im Kreis Görlitz abzulegen - und das Material dann erst einmal an den dafür nicht zugelassenen Orten belassen zu können, ist für die beiden Bürgerinitiativen "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!" und "KEIN Giftmüll in der Neißeaue!" der Beweis für das vollkommene Versagen der Behörden. "Es darf doch wohl nicht möglich sein, dass das Landratsamt Görlitz und das Oberbergamt Freiberg Untersagungen aussprechen, Strafanträge von Amts wegen stellen und dann seelenruhig zuschauen, - wie nichts passiert!", empören sich die BI-Mitglieder. 
 
 Hintergrund: 
 
- im Sommer 2010 stellte das Landratsamt Görlitz bei einer Kontrolle sog. ETU-Immobilisate fest, dass es im "behandelten" Abfall z. B. erhebliche Grenzwertüberschreitungen bei gefährlichen Schwermetallen gab; das Material wurde Kleinen Anfragen zufolge an die Kunnersdorfer RAVON-Deponie geliefert 
 
- im Sommer 2011 wurde bekannt, dass die TKK GmbH in unter Bergrecht stehenden Tongruben genehmigungswidrig sog. Klärschlamm-Substrate  von der ETU eingebracht hat