Günther-Schmidt: "Das Umweltamt versteckt sich hinter Schutzbehauptungen, anstatt endlich alle Karten auf den Tisch zu legen."

Donnerstag, 9. Februar 2012

Astrid Günther-Schmidt

von Astrid Günther-Schmidt
Zur heutigen Berichterstattung rund um die ETU-Problematik in der SZ-Löbau: "Umweltamt: unsachliche Vorwürfe zu ETU", "Geschmäckle oder nur Panikmache?" sowie "Abfallfirma-Prüfer wehren sich gegen Fälschungsvorwürfe" 

Nach Auskunft des Umweltamtes am 1. Februar ist auf der beprobten landwirtschaftlichen Nutzfläche in der unmittelbaren Nachbarschaft der ETU GmbH normalerweise ein Wert "kleiner 1" zu erwarten. Das würde bedeuten, dass der 2011 gemessene Wert ungefähr doppelt so hoch ist wie der "natürliche".  

Wichtiger ist jedoch für den Eigentümer des Geländes die Tatsache, dass sich dieser Wert binnen zweier Jahre erhöht hat. "Im Umfeld der ETU muss gründlich geprüft werden, woran das liegt.", so das betroffene BI-Mitglied. Immerhin, so belegt eine Kleine Anfrage, wurde im Sommer 2010 durch das Landratsamt Görlitz festgestellt, dass die im sog. ETU-Immobilisat gemessene Überschreitung des Cadmium-Grenzwertes eine gut 70-fache war (7,42 mg/l statt 0,1 mg/l). 

"Reine Zahlen sind unschuldig und sagen inhaltlich fast nichts aus, wenn sie nicht in Relation gesetzt und gewertet werden. Jeder seriöse Chemiker wird sich vor dem Hintergrund der Gesamtumstände rund um die ETU-Problematik sofort die Frage stellen, wie die festgestellte 16-prozentige Erhöhung des Cadmium-Wertes zu erklären ist.", ist man sich in der Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!" sicher und appelliert an die Verantwortlichen im Görlitzer Umweltamt, endlich die Sorgen der Anwohner ernst zu nehmen. 

In der BI teilt man ausdrücklich nicht die Rechtsauffassung des Umweltamtes, wonach das Boden-Gutachten aus dem Jahr 2009, da es im Auftrag der ETU erstellt wurde, dadurch ein zu schützendes "Geschäftsgeheimnis" darstellt und folglich nicht öffentlich gemacht werden darf. 

"Wir halten diese Einstufung für eine reine Schutzbehauptung. Das ist unserer Erfahrung nach ein bekanntes Verhalten von Behörden, wenn diese die Informationsrechte Dritter - aus welchen Gründen auch immer - beschneiden wollen. Sobald die Behörde ein solches Gutachten anerkennt und ausdrücklich zum Maßstab für die eigenen Aktivitäten erhebt, hat dieses Gutachten Eingang in das Verwaltunghandeln gefunden - und es ist unserer Einschätzung nach insofern Einsicht zu gewähren. Alles andere wirkt zumindest befremdlich und wirft die Frage auf, ob hier jemand etwas zu verbergen hat.", so Astrid Günther-Schmidt. 

Der Umgang des Umweltamtes mit dem ETU-Bodengutachten aus dem Jahr 2009 ist in vielerlei Hinsicht zumindest bemerkenswert: 

- auf die konkrete Frage am 1. Februar, ob 2009 das gleiche Ingenieur-Büro tätig war wie im Jahr 2011, wurde geantwortet, dass man hierzu nichts sagen könne, um das "Geschäftsgeheimnis" der ETU GmbH zu wahren 

- auf die Frage nach dem Verfahren im Zuge der Beauftragung wurde mitgeteilt, dass der Auftrag für die Bodenproben im Jahr 2011 durch das Umweltamt ausgeschrieben wurde und man sich dann im Ergebnis für das beauftragte Unternehmen entschieden habe 

- als das Umweltamt am folgenden Tag mit der Information konfrontiert wurde, dass der Name des im Jahr 2009 für die ETU GmbH tätigen Ingenieur-Büros in der Bürgerinitiative bekannt sei, da der Eigentümer der nun auch wieder beprobten landwirtschaftlichen Nutzflächen damals Anzeige wegen Hausfriedensbruchs erstattet habe, gestand man von Seiten der Behörde ein, dass es sich tatsächlich um die gleiche Gutachter-Firma handelt - und schon gab es keine Notwendigkeit mehr, irgendein "Geschäftsgeheimnis" zu wahren; im Gegenteil: 

- auf die sich anschließende schriftliche Nachfrage räumte das Umweltamt am 6. Februar ein: "Ausschlaggebend für die Beauftragung der M & S Umweltprojekt GmbH im Umfeld der ETU GmbH war gerade die Tatsache, dass die Untersuchungen im Jahr 2009 ebenfalls von diesem Ingenieurbüro durchgeführt wurden." 

"Den Eindruck, den das Umweltamt erweckt, hat es selbst zu verantworten. Scheibchenweise zuzugeben, was sich nicht länger "verheimlichen" läßt, stärkt vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit der Arbeitsweise dieser Behörde jedenfalls nicht das Vertrauen in deren Arbeit.", fasst Astrid Günther-Schmidt für die Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!" die dortige Einschätzung zusammen. 

Irritiert zeigt man sich in den Reihen der BI über die vehemente Zurückweisung des niemals erhobenen Vorwurfs, Analyse-Ergebnisse "gefälscht" zu haben durch das genannte Gutachter-Büro: "Wenn ein getroffener Hund bellt, entspricht dies den Erwartungen -  wenn so etwas grundlos geschieht, lässt das zumindest aufhorchen.", sagen die BI-Mitglieder.  

"Wir jedenfalls bleiben dabei: das im Auftrag des Görlitzer Umweltamtes 2011 erstellte Boden-Gutachten können wir aus den genannten Gründen nicht akzeptieren!", so Astrid Günther-Schmidt für die Bürgerinitiative "KEIN Giftmüll auf dem Eigen!". "Und wir halten unsere Forderung aufrecht: das Umweltamt muss einen "neutralen" Gutachter zur Analyse von Bodenproben im Umfeld der ETU bestellen und den Untersuchungsauftrag insofern erweitern, als dann auch die Straßenränder rund um das ETU-Betriebsgelände, der Weißbach und Privatgrundstücke einbezogen werden."