Es geht hier nicht um einen kleinen Tollpatsch, der ein Schälchen Milch verschüttet hat, sondern um den Vorwurf des zuständigen Landratsamtes gegenüber der ETU, bei der Behandlung gefährlicher Abfälle gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten zu haben!

Freitag, 16. September 2011

Zur heutigen Berichterstattung der Sächsischen Zeitung: „Abfallentsorger widerspricht dem Kreis“ erklärt die Bürgerinitiative „KEIN Giftmüll auf dem Eigen!“:

Was sind die Fakten?

  1. Das Landratsamt hat der ETU im Sommer letzten Jahres die Anwendung der auffällig gewordenen Behandlungsrezeptur zur sog. Immobilisierung untersagt.
  1. Die Behörde beruft sich dabei u. a. auf den § 7 Abs. 1 Nr. 7 der Deponieverordnung, wonach ein behördliches Einschreiten notwendig wird, wenn „... eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist“.
  1. Auf Basis der Grenzwerte für eine Deponie der Klasse II wurden damals folgende Werte durch das im Auftrag des Landratsamtes tätige Labor festgestellt:

 

Parameter

 

 

Dimension

 

 

Analysewert

 

 

Grenzwert nach Anhang 3 Tab. 2 DepV, DK II

 

 

Sonstiges

 

 


 

 


 

 


 

 


 

 


 

 

Blei

 

 

mg/l

 

 

37,8

 

 

1

 

 

annähernd 40-fache Grenzwertüberschreitung

 

 

Cadmium

 

 

mg/l

 

 

7,42

 

 

0,1

 

 

mehr als 70-fache Grenzwertüberschreitung

 

 

Zink

 

 

mg/l

 

 

588

 

 

5

 

 

annähernd 120-fache Grenzwertüberschreitung

Es geht hier also nicht darum, dass ein kleiner Tollpatsch ein Schälchen Milch verschüttet hat, sondern um den schwerwiegenden Vorwurf des zuständigen Landratsamtes gegenüber der ETU, bei der Behandlung gefährlicher Abfälle nicht die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten zu haben!

Dass die ETU über ihren Rechtsanwalt diese Vorwürfe zurück weisen lässt, ist verständlich.

Dass die Sächsische Zeitung dessen Argumentation nicht kritisch hinterfragt, ist unprofessionell.

Zumal der genannte Rechtsanwalt offenbar auch schon im Zuge der Auseinandersetzung um die Höhe der von der ETU beim Kreis zu hinterlegenden Sicherheitsleistung als Rechtsbeistand des Unternehmens in Erscheinung getreten ist.

Die zugehörige Kleine Anfrage (Drs. 5/4197) offenbart sehr anschaulich, welche ETU-Argumentation wie durch das Landratsamt in diesem Zusammenhang zurückgewiesen wurde.

Im Übrigen ist es im Moment doch wohl an der ETU zu beweisen, dass die von ihr hergestellten sog. Immobilisate auch alle Anforderungen an die notwendige Langzeitstabilität erfüllt haben.

Außerdem wäre es wichtig gewesen, zu erfahren, ob bei denjenigen sog. ETU-Immobilisaten, bei denen durch sog. Eigenkontrolle der ETU festgestellt wurde, dass diese alle gesetzlichen Vorschriften einhalten haben, auch das sog. pH-Stat-Verfahren eingesetzt wurde und ob der „behandelte“ Abfall möglicherweise nicht schon vor dem Vermischen und Vermengen z. B. mit Zement und Wasser die Zuordnungskriterien für die jeweilige Deponieklasse erfüllt hat.

Schließlich hätten alle Interessierten gewiss gerne erfahren, wie hoch die Werte, z. B. bei gefährlichen Schwermetallen, im betreffenden „behandelten“ gefährlichen Abfall vor dessen sog. Immobilisierung waren – und wie die ETU die Befüchtung entkräftet, dass es sich bei der u. U. durch das Unternehmen dargestellten „Reduzierung“ des Anteils und der Gefährlichkeit der genannten Stoffe nicht einfach nur um die anteilige Verringerung lediglich aufgrund der Erhöhung des Volumens durch Hinzufügen z. B. von Wasser und Zement handelte.

Absulut beunruhigend ist aus Sicht der Bürgerinitiative „KEIN Giftmüll auf dem Eigen!“ der Hinweis des ETU-Rechtsanwaltes darauf, dass er für die ETU ein „in besonderem Maße als vorschriftenbewusst“ bekanntes Labor beauftragt hat.

Will man hiermit etwa andeuten, dass es in der Branche Labore gibt, die sich nicht an die Vorschriften halten – und sich dessen auch noch bewusst sind?!

Und schließlich: der bekannteste sächsische „Immobilisierer“, die S.D.R. Biotec aus Pohritzsch hat auch kurz bevor ihr die Genehmigung für das Verfahren endgültig entzogen wurde, erklärt, sie werde sich zukünftig „freiwillig“ anderen Geschäftsfeldern widmen. Das lässt hoffen!