Offenbar waren die Bürgermeister von Schönau-Berzdorf und Bernstadt nicht die ersten, die bei der Staatsanwalt Görlitz von Amts wegen Strafantrag gegen die ETU gestellt haben

Sonntag, 11. September 2011

Astrid Günther-Schmidt

Bürgerinitiative fordert: „Jetzt muss das Landratsamt den „Scharlatanen“ von der ETU endlich das Handwerk legen und die Genehmigung entziehen!“

Bereits vor rund drei Jahren hat man in der Bürgerinitiative „KEIN Giftmüll auf dem Eigen!“ zahlreiche Widersprüche gegen die damals erteilte sog. ETU-Genehmigung veranlasst und unterstützt.  

Bereits damals war man sich auf Seiten der BI sicher: der ETU-Antrag ist nicht genehmigungsfähig!  

Neben zahlreichen anderen Aspekten drehte sich die Auseinandersetzung von Anfang an um das beantragte – und dann auch genehmigte - Verfahren zur sog. Immobilisierung (zuweilen auch als Stabilisierung oder Konditionierung bezeichnet) gefährlicher Abfälle.  

In der Bürgerinitiative waren sich alle von Beginn an sicher: „Wenn das funktionieren würde, könnte man auch Stroh zu Gold spinnen.“  

Das damals in Auftrag gegebene Fachgutachten ist hier eindeutig und unmissverständlich:  

„Die Festlegung des Genehmigungsbescheides ist völlig verantwortungslos getroffen worden, insbesondere wenn man bedenkt, dass die in Rede stehenden Stabilisate als Dichtungsmaterialien insbesondere für Deponien vorgesehen sind.“ (Pkt. 3, S. 6)

Und weiter:  

„In den Antragsunterlagen … wird behauptet, dass mit dem in Rede stehenden Verfahren eine hohe Rezeptgenauigkeit und Mischqualität gewährleistet werden kann. Belege hierzu sind aber in den Antragsunterlagen … nirgendwo zu finden. Statt dessen wird suggeriert, dass mit den jeweils voroptimierten Rezepturen glatt und praktisch vollständig verlaufende Umsetzungen realisiert werden könnten. Diese Sichtweise ist in ihrer Unbekümmertheit kaum zu übertreffen ...“ (Pkt. 3, S. 6)  

Die Widersprüche wurden damals von den zuständigen Behörden abgeschmettert und das Verhängnis nahm seinen Lauf.  

Kleine Anfragen belegen nun, dass die Altbernsdorfer Firma ETU GmbH zwischenzeitlich tausende Tonnen sog. Immobilisate hergestellt hat, indem sie z. B. gefährliche Aschen und Filterkuchen nach dem Vermischen und Vermengen z. B. mit Wasser und Zement als dann nicht mehr gefährliche Abfälle preiswert auf niederklassigen – und somit weniger geschützten – Deponien entsorgt hat.  

Aufhorchen lässt die Information, dass bereits die erste behördlich veranlasste Kontrolle sog. Immobilisate durch das zuständige Landratsamt Görlitz im Sommer 2010 erbrachte, dass z. B. bei gefährlichen Schwermetallen eine bis zu mehr als 100-fache Grenzwertüberschreitung festgestellt wurde.  

Das unverzügliche Verbot dieser Rezeptur durch das Landratsamt war nur folgerichtig. Der verwegene Versuch der ETU, die richtige Maßnahme des Landratsamtes durch Anrufung des Dresdner Verwaltungsgerichts zu kippen, ist glücklicherweise gescheitert.  

In diesen Zusammenhang ist wohl die Meldung des mdr vom vergangenen Freitag einzuordnen, wonach bereits vor den beiden Bürgermeistern aus Schönau-Berzdorf und Bernstadt behördlich veranlasste Strafanträge bei der Staatsanwalt Görlitz gegen die ETU GmbH vorlagen. Das wäre gut!  

Neben allen verfahrenstechnischen Ungereimtheiten im Zuge der sog. Immobilisierung durch die ETU steht nach wie vor zu befürchten, dass es sich bei dem angewandten Verfahren auch um den Versuch der illegalen Scheinverwertung gefährlicher Abfälle handeln könnte.  

„Die Staatsanwalt ist genau der richtige Ort, dies aufzuklären.“, ist sich Astrid Günther-Schmidt, Sprecherin der Bürgerinitiative „KEIN Giftmüll auf dem Eigen!“, sicher.

Die BI fordert: „Jetzt muss das Landratsamt den „Scharlatanen“ von der ETU endlich das Handwerk legen und die Genehmigung entziehen!“  

Falls es dazu kommt, was aus Sicht der Bürgerinitiative allenfalls eine Frage der Zeit ist, hofft man, dass es dem Kreis Görlitz nicht noch zum Nachteil gereichen wird, dass er damals nicht auf die vollständige Bereitstellung der mit sog. ETU-Genehmigung verbundenen Sicherheitsleistung in Höhe von 480.000 Euro durch das Unternehmen bestanden hat.  

„Sollte die ETU, aus welchen Gründen auch immer, ihren Standort Altbernsdorf aufgeben, droht die Gefahr, dass der Landkreis auf den dann möglicherweise anfallenden Kosten für die u. U. nötige und teure Sanierung des ETU-Geländes sitzen bleiben wird.“, befürchtet Astrid Günther-Schmidt.